Zusammenfassung: Im Beschwerdeverfahren bezüglich der Entziehung der Lenkerberechtigung kann eine aufschiebende Wirkung nicht zuerkannt werden.
VwGH, 06.10.2005, AW 2005/11/0053
Rechtsgrundlagen: § 24 Abs 1 Z 1 FSG; § 30 Abs 2 VwGG
Zusammenfassung: Im Beschwerdeverfahren bezüglich der Entziehung der Lenkerberechtigung kann eine aufschiebende Wirkung nicht zuerkannt werden.
VwGH, 06.10.2005, AW 2005/11/0053
Rechtsgrundlagen: § 24 Abs 1 Z 1 FSG; § 30 Abs 2 VwGG