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Zweck eines Pistengütesiegels

ZivilrechtGeorg Kathrein (Glosse)ZVR 2006/223ZVR 2006, 534 - 536 Heft 12 v. 1.12.2006

§ 1295 ABGB

Ein Pistengütesiegel dient der Qualitätssicherung, entlastet den Pistenbetreiber aber nicht von seiner Sicherungspflicht.

OGH 07.03.2006, 1 Ob 23/06y

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