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Die Haftungsfreizeichnung bei Personenschäden

ZivilrechtDominik KochollZVR 2006/218ZVR 2006, 512 - 523 Heft 12 v. 1.12.2006

Zusammenfassung: Der Autor unterzieht die Bestimmung des § 6 Abs 1 Z 9 KSchG einer kritischen Würdigung und erläutert, dass die darin normierte Haftungsfreizeichnung für Personenschäden weder mit dem Sachlichkeitsgrundsatz noch der gebotenen Privatautonomie und dem Rechtsgüterschutz in Einklang steht.

Rechtsgrundlagen: § 6 Abs 1 Z 9 KSchG; § 879 Abs 3 ABGB

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