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Die Reform des österreichischen Schadenersatzrechts

VerkehrsrechtChristian HuberZVR 2006/188ZVR 2006, 472 - 483 Heft 11 v. 1.11.2006

Zusammenfassung: Der Autor setzt sich in seinem Beitrag kritisch mit ausgewählten Punkten einer Entwurfsvorlage einer Arbeitsgruppe unter der Leitung von Univ.Prof. Dr. Koziol auseinander, die über die völlige Neuordnung des österreichischen Schadenersatzrechts in Richtung eines beweglichen Systems sowie über die Neugestaltung der Rahmenbedingungen für die Gefährdungshaftung und die Haftung für behördlich erlaubte Eingriffe iSd § 364a ABGB debattierte und schließlich ua die Implementierung einer allgemeinen Gefährdungshaftung zur Diskussion stellte. Huber beschreibt die im Entwurf vorgesehenen Haftungsbestimmungen für Quellen hoher und Quellen erhöhter Gefahr, erläutert die allgemeinen Haftungsprinzipen, den maßgeblichen Sorgfaltsmaßstab und Schadensbegriff, die Voraussetzungen der Verschuldenshaftung , die Rechtfertigungsgründe und das Ausmaß des Ersatzanspruchs und bezieht in diesem Zusammenhang auch die diesbezüglichen Reformvorhaben in Deutschland in seine Erwägungen mit ein. Hauptaugenmerk liegt ua auch in der Darlegung der haftungsrechtlichen Rahmenbedingungen für Schadensfälle im Strassenverkehr und der Berechnung des Schmerzengeldes , des abstrakten Schadens und der abstrakten Rente. Abschließend betont der Verfasser, dass im Rahmen einer grundlegenden Umgestaltung des Schadenersatzrechts auch Nebengesetze, wie zB das Sozialversicherungs-, Verfahrens- und das Steuerrecht berücksichtigt werden müssen.

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