§ 1 EKHG; § 11 EKHG; § 19 EKHG; § 1304 ABGB
Die Ingangsetzung des Fahrzeugs hat die Beendigung des Abschleppvorgangs zur Folge. Eine Anrechnung des Fehlverhaltes des Lenkers des abgeschleppten Fahrzeugs als Mitverschulden eines Betriebsgehilfen kommt nicht mehr in Betracht.