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(Schockschaden-)Schmerzengeld nur bei schwerster (einem Pflegefall gleichkommender) Verletzung eines Angehörigen

ZivilrechtErnst Karner (Glosse)ZVR 2006/178ZVR 2006, 458 - 461 Heft 10 v. 1.10.2006

§ 1325 ABGB

Sofern die Verletzungen eines Familienangehörigen nicht das Ausmaß einer ständigen Pflegebedürftigkeit erreichen, kann der Ehefrau kein Schmerzengeld für die erlittene depressive Störung zugesprochen werden.

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