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BGH, 07.12.2004, VI ZUR 119/04 (Verkehrsrecht)

VerkehrsrechtZVR-LS 2005/10ZVR-LS 2005, 215 Heft 6 v. 1.6.2005

Zusammenfassung: Der BGH erörtert, dass die geschädigte Partei keinen Gebrauch von einem Sondermarkt für Restwertkäufer im Internet machen muss; sofern diese Inanspruchnahme aber erfolgt, ist ein erzielter überdurchschnittlicher Verkaufserlös im Wege der Vorteilsanrechnung zu berücksichtigen.

BGH, 07.12.2004, VI ZUR 119/04

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