Zusammenfassung: Der Beitrag befasst sich mit der Anwendung der lateinischen Rechtsregel protestatio facto contraria non valet, nach der eine Erklärung, die im Widerspruch zum tatsächlichen Verhalten steht, nicht zu beachten ist, auf das Verhalten eines Fahrzeuglenkers, der sein Kfz auf einem Parkplatz abstellt, sich jedoch weigert, die dafür anfallende Gebühr zu entrichten.