§ 2 Abs 1 Z 1 und Z 10 StVO
Die Entscheidung befasst sich mit der Frage, ob ein unmittelbar neben dem Erzherzog-Karl-Denkmal in Wien abgestelltes Fahrzeug, auf einem Gehsteig abgestellt, und somit eine Verwaltungsübertretung begangen worden ist. Mit Praxistipp.
VwGH 19.12.2003, 2003/02/0090