§ 27 Abs 2 KHVG 1994; § 12 Abs 3 VersVG; § 1489 ABGB
Der Autor bespricht die Auswirkungen einer Entscheidung des OGH, in der dieser darlegte, dass die in § 27 Abs 2 KHVG 1994 normierte Hemmung der Verjährung die konkrete Angabe der Anspruchshöhe nicht voraussetzt. Dabei bezieht er auch Urteile des deutschen BGH in seine Ausführungen mit ein.