§ 3 Abs 1 Z 3 FSG; § 8 Abs 1 FSG; § 3 Abs 1 Z 4 FSG-GV; § 17 Abs 1 FSG-GV
Die Entscheidung befasst sich mit der Überprüfung eines Bescheids der einen Antrag auf Verlängerung der befristeten Lenkerberechtigung für die Klasse B ablehnte, und auch das Lenken vierrädriger LeichtKfz verbat, auf seine Rechtmäßigkeit.