Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit der Verantwortlichkeit für die Überschreitung des tatsächlichen Gesamtgewichts eines Kfz mit Anhänger, die vom Lenker und den Zulassungsbesitzern, nicht jedoch von der für die Beladung anordnungsbefugten Person zu tragen ist.
UVS Tirol 14.02.2003, uvs-2002/14/097