§ 1293 ABGB; § 48 Abs 1 IPRG
Die Entscheidung befasst sich mit der Beurteilung eines Unfalls bei einem Selbsterfahrungsseminar in Tschechien, bei dem ein österreichischer Kursteilnehmer von einem anderen Österreicher im Zuge eines Rollenspiels zu Sturz gebracht und dabei verletzt wurde.