§ 1325 ABGB; § 332 ASVG
Die Entscheidung befasst sich mit der Bemessung des Schmerzengeldanspruchs eines Motorradfahrers, der bei einem Verkehrsunfall, dessen Hergang nicht genau geklärt werden konnte, schwer verletzt wurde, und mit dem Quotenvorrecht des Sozialversicherungsträgers.