§ 1325 ABGB; § 13 Z 1 EKHG
Die Entscheidung befasst sich mit dem Umfang des Ersatzes der Kosten für eine privaten Krankenbehandlung, wenn diese in einem Ambulatorium wesentlich kostengünstiger durchgeführt hätte werden können.
OGH 24.04.2003, 2 Ob 284/01f