Zusammenfassung: Der Leitsatz befasst sich mit dem Bestehen eines einheitlichen Leasingvertrages über ein Kfz, wenn der Leasinggeber einen Gebrauchtwagen des Leasingnehmers zur Tilgung einer vertraglich vereinbarten Mietsonderzahlung übernimmt.
BGH 30.10.2002, VIII ZR 119/02
Rechtsgrundlagen: § 535 BGB