§ 1295 ABGB; § 1313a ABGB; § 1315 ABGB
Die Entscheidung befasst sich mit der Haftung eines Pistenerhalters für den Unfall eines Pistenbenützers auf einem Bereich außerhalb der präparierten Piste, aufgrund eines oberirdisch liegenden und nicht abgesicherten Schlauches, der der Beschickung einer Schneekanone diente. Mit Anmerkung von Bernhard König.