§ 18 EKHG
Die Entscheidung befasst sich mit der Frage der Haftung eines Bahnunternehmens nach dem EKHG für den Unfall eines Zuggastes, der aufgrund eines behaupteten Defekts einer Waggontür auf der falschen Zugseite ausstieg und dabei zu Sturz kam, und dies nicht innerhalb der Präklusivfrist des § 18 EKHG dem Betriebsunternehmer gemeldet hatte. Mit Praxistipp von Georg Rihs.