Zusammenfassung: Der Leitsatz befasst sich mit der Unzulässigkeit der Geltendmachung des vollen Mehrwertsteuerbetrags auf Gutachtenbasis, im Falle einer vorgenommenen Ersatzbeschaffenheit nach einem wirtschaftlichen Totalschaden eines Kfz.
BGH 18.05.2004, VI ZR 267/03