Zusammenfassung: Der Leitsatz bestimmt, dass der Pkw eines außergewöhnlich gehbehinderten Schuldners nicht der Pfändung unterliegt.
BGH 19.03.2004, IXa ZB 321/03
Rechtsgrundlagen: § 811 Abs 1 dZPO
Zusammenfassung: Der Leitsatz bestimmt, dass der Pkw eines außergewöhnlich gehbehinderten Schuldners nicht der Pfändung unterliegt.
BGH 19.03.2004, IXa ZB 321/03
Rechtsgrundlagen: § 811 Abs 1 dZPO