§ 19 AVG; § 26 Abs 5 FSG
Die Entscheidung befasst sich mit den Voraussetzungen für eine zwangsweise Vorführung, und mit der Sanktionsmaßnahme der Entziehung der Lenkerberechtigung nach § 75 Abs 2 KFG, welche als lex specialis zu § 19 AVG geschaffen worden ist.