Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit der Frage des Anspruchs auf Schmerzengeld und Verunstaltungsentschädigung wegen eines behaupteten Diagnosefehlers, der die lebenslange Asymmetrie des Gesichts der Geschädigten zur Folge hat.
OLG Wien 28.05.2001, 11 R 5/01p