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Keine Haftung der Eisenbahn für selbst schließende Türen

VerkehrsrechtZVR 2003/56ZVR 2003, 203 - 206 Heft 6 v. 1.6.2003

Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit der Frage der Haftung des Betriebsunternehmers einer Eisenbahn, wenn sich ein Fahrgast unmittelbar vor der Abfahrt des Zuges bei einer selbst schließenden Tür den Finger einklemmt. Mit Praxistipp.

OLG Innsbruck 17.04.2002, 2 R 64/02g

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