§ 1 EKHG; § 9 Abs 2 EKHG; § 15 EKHG
Die Entscheidung befasst sich mit dem Unfallbegriff des Gefährdungshaftungsrechts, und der Herbeiführung eines Motorradunfalls durch eine, durch das Scheuen eines Pferdes ausgelöste, außergewöhnliche Betriebsgefahr.