§ 1 AHG; § 1319 ABGB
Die Entscheidung befasst sich mit der Haftung des "Besitzers" eines Bauernhofes, der seine Scheune dem Bundesheer während einer Übung zu Quartierszwecken überlassen hatte, für die Verletzungen eines Milizsoldaten, die dieser sich bei einem Sturz in einen ungesicherten Schacht neben dem Scheunentor zuzog.