§ 90a Abs 2 Z 2 StPO; § 281 Abs 1 Z 10a StPO; § 288 Abs 2 Z 2a StPO; § 88 Abs 1 und 4 StGB
Die Entscheidung befasst sich mit dem Begriff der nicht schweren Schuld, und der Zulässigkeit eines diversionellen Vorgehens im Falle eines Verkehrsunfalls zwischen einem PKW-Fahrer und einem Fußgänger, wobei letzteren ein schwerwiegendes Mitverschulden am Unfall trifft. Mit Praxistipp.