§ 5 Abs 2 StVO; § 99 Abs 1 lit b StVO; § 6 VStG
Die Entscheidung befasst sich mit einer Weigerung der Durchführung eines Alkomattests aufgrund eines Leistenbruchs, wobei dieser Hinderungsgrund jedoch erst im Verwaltungsstrafverfahren geltend gemacht wurde.
VwGH 28.02.2001, 2000/03/0376