Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit der Rechtswidrigkeit eines Strafbescheids wegen Verletzung der Schutznorm zur Einhaltung eines Mindestabstands für Fahrzeuge mit größeren Längsabmessungen auf einer Freilandstraße, da der betroffene LKW nicht unter den Begriff eines Fahrzeuges mit größeren Längsabmessungen zu subsumieren war. Mit Praxistipp.
UVS Tirol 15.01.2002, UVS-2001/14/073