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Voraussetzungen für Anordnung einer Nachschulung

VerkehrsrechtZVR 2002/76ZVR 2002, 306 - 308 Heft 9 v. 1.9.2002

§ 4 Abs 3 und 6 FSG; § 20 Abs 2 StVO

Die Entscheidung befasst sich mit der Pflicht der Kraftfahrbehörde, das Ausmaß der Höhe einer Geschwindigkeitsübertretung, im Rahmen der Erteilung einer Nachschulung, selbstständig zu ermitteln, und nicht die in einem Strafbescheid angeführte Höhe zu übernehmen.

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