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Haftung des Halters einer Mautautobahn für Leitschienenfunktion

VerkehrsrechtZVR 2002/63ZVR 2002, 258 - 261 Heft 7 und 8 v. 1.7.2002

§ 1319a ABGB; § 1325 ABGB; § 15 des BG betr Maßnahmen im Bereich der Bundesstraßengesellschaft

Die Entscheidung befasst sich mit der Haftung des Halters einer Mautautobahn für die Verletzungen einer Beifahrerin und ihres noch ungeborenen Kindes, aufgrund der unsachgemäßen und mangelhaften Montage der Leitschienen.

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