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Kein Erlöschen der Schadenersatzansprüche des Verleihers bei Unterlassung einer gesonderten Anzeige der Beschädigung der geliehenen Sache, wenn diese Beschädigung beiden Teilen bekannt ist

VerkehrsrechtZVR 2002/51ZVR 2002, 204 - 205 Heft 6 v. 1.6.2002

§ 982 ABGB

Die Entscheidung befasst sich mit den Schadenersatzansprüchen des Inhabers einer Werkstätte, der einem Kunden für die Dauer einer Autoreparatur ein Ersatzfahrzeug unentgeltlich geliehen hatte, welches in weiterer Folge beschädigt wurde, und einen Totalschaden erlitt.

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