§ 7 Abs 3 Z 1 FSG; § 99 Abs 1 und 1b StVO
Die Entscheidung befasst sich mit der Rechtswidrigkeit einer Lenkberechtigungsentziehung wegen Verweigerung der Atemluftuntersuchung, wenn der Betroffene das Lenken eines Kfz bestritt, und die Behörde sich nicht mit dieser Behauptung auseinandersetzte.