Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit dem Ausschluss des Verschuldens eines Baseballkappenträgers, der sich in einem voll gedrängten Lokal umdrehte, wodurch eine in der Nähe stehende Person am Auge verletzt wurde.
OLG Innsbruck 09.07.2001, 2 R 144/01w