§ 1295 ABGB; § 1313a ABGB; § 1315 ABGB
Die Entscheidung befasst sich mit der Frage der Haftung eines Bauunternehmers für Verletzungen eines Dritten, die sich dieser durch das Herabfallen eines, im Zuge der Renovierungsarbeiten der Volksschule an einem Altpapiercontainer angelehnten, Kellerfenstergitters, zuzog.