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Das Bauunternehmen trifft die Verkehrssicherungspflicht für die von seinen Arbeitern geschaffene Gefahrenquelle

VerkehrsrechtZVR 2002/6ZVR 2002, 16 - 18 Heft 1 v. 1.1.2002

§ 1295 ABGB; § 1313a ABGB; § 1315 ABGB

Die Entscheidung befasst sich mit der Frage der Haftung eines Bauunternehmers für Verletzungen eines Dritten, die sich dieser durch das Herabfallen eines, im Zuge der Renovierungsarbeiten der Volksschule an einem Altpapiercontainer angelehnten, Kellerfenstergitters, zuzog.

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