§ 1295 ABGB; § 1319a ABGB
Die Entscheidung befasst sich mit der Frage der Haftung des Halters eines Mauttunnels für einen Verkehrsunfall auf einer, durch Schneefall rutschigen Fahrbahn im Bereich der Tunnelzufahrt.
OGH 08.08.2002, 2 Ob 181/02k
§ 1295 ABGB; § 1319a ABGB
Die Entscheidung befasst sich mit der Frage der Haftung des Halters eines Mauttunnels für einen Verkehrsunfall auf einer, durch Schneefall rutschigen Fahrbahn im Bereich der Tunnelzufahrt.
OGH 08.08.2002, 2 Ob 181/02k