Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit der Frage des Mitverschuldens einer bei einem Verkehrsunfall verletzten Beifahrerin, die während der Fahrt ihre Gehhilfen zwischen den Beinen eingeklemmt, und sich daran aufgrund des Fahrzeugzusammenpralls verletzt hatte.
OLG Innsbruck 07.11.2001, 2 R 203/01x