Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit dem Ausschluss der diversionellen Erledigung eines Verkehrsunfalls, bei dem ein Fußgänger aufgrund des grob fahrlässigen Handelns eines Fahrzeuglenkers auf einem Fußgängerübergang übersehen und in Folge schwer verletzt wurde. Mit Anmerkung von Hans Valentin Schroll (S. 297-298).
LGSt Wien 11.01.2001, 13a Bl 615/00