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Das Befahren eines abgegrenzten Pannenstreifens entgegen der vorgesehenen Fahrtrichtung der Autobahn ist nicht nach § 46 Abs 4 lit a StVO strafbar

VerkehrsrechtZVR 2001/68ZVR 2001, 258 - 259 Heft 7 und 8 v. 1.7.2001

§ 2 Abs 1 Z 6a StVO; § 46 Abs 4 lit a StVO; § 55 Abs 2 StVO; § 99 Abs 2 lit c StVO; § 8 Abs 1 BodenmarkierungsV; § 65 VStG

Die Entscheidung befasst sich mit der verwaltungsstrafrechtlichen Beurteilung eines Motorradfahrers, der auf der Autobahn umkehrte und seine Fahrt auf dem Pannenstreifen gegen die Fahrtrichtung fortsetzte.

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