Zusammenfassung: Der Beitrag befasst sich mit dem am 29.05.1999 ereigneten Verkehrsunfall im Tauerntunnel, an dem 40 Fahrzeuge beteiligt waren, und prüft, für welche Fahrzeuge eine Haftung nach dem EKHG besteht.
Rechtsgrundlagen: EKHG; ASVG; § 1302 ABGB; § 53 IPRG; Haager Straßenverkehrsübereinkommen