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Wer Wildtierfallen aufstellt, hat dafür zu sorgen, dass andere nicht geschädigt werden

VerkehrsrechtZVR 2001/58ZVR 2001, 236 Heft 7 und 8 v. 1.7.2001

§ 1295 ABGB; § 1325 ABGB; § 72 Abs 4 Sbg JagdG

Die Entscheidung befasst sich mit der Haftung des Aufstellers einer Wildtierfalle für die dadurch verursachte Handverletzungen eines Dritten wegen mangelhafter Sicherungsvorkehrungen.

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