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Verkehrssicherungseinrichtungen können auch auf Radwegen angebracht werden

VerkehrsrechtZVR 2001/60ZVR 2001, 238 - 240 Heft 7 und 8 v. 1.7.2001

§ 2 Abs 1 Z 2 und Z 22 StVO; § 57 Abs 1 und 2 StVO; § 89 Abs 1 StVO

Die Entscheidung befasst sich mit der Frage der Haftung des Straßenerhalters für Verletzungen einer Radfahrerin aus einer Kollision mit einer in der Mitte des Radwegs zur Verkehrssicherungszwecken aufgestellten Stahlsäule.

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