§ 7 Abs 1 und 3 Z 1 FSG; § 26 Abs 2 und 8 FSG
Die Entscheidung befasst sich mit der Rechtswidrigkeit einer Lenkberechtigungsentziehung wegen Verweigerung der Atemluftkontrolle, aufgrund des später erbrachten Nachweises der Nichtalkoholisierung.
§ 7 Abs 1 und 3 Z 1 FSG; § 26 Abs 2 und 8 FSG
Die Entscheidung befasst sich mit der Rechtswidrigkeit einer Lenkberechtigungsentziehung wegen Verweigerung der Atemluftkontrolle, aufgrund des später erbrachten Nachweises der Nichtalkoholisierung.