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Der Nachweis, nicht alkoholisiert gewesen zu sein, ist im Führerscheinentziehungsverfahren zu beachten, auch wenn Atemluftuntersuchung verweigert wurde

VerkehrsrechtZVR 2001/40ZVR 2001, 138 Heft 4 v. 1.4.2001

§ 7 Abs 1 und 3 Z 1 FSG; § 26 Abs 2 und 8 FSG

Die Entscheidung befasst sich mit der Rechtswidrigkeit einer Lenkberechtigungsentziehung wegen Verweigerung der Atemluftkontrolle, aufgrund des später erbrachten Nachweises der Nichtalkoholisierung.

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