§ 102 Abs 3 KFG
Die Entscheidung bestimmt, dass auch die Inbetriebnahme eines Handys durch den Lenker während der Fahrt verboten ist.
VwGH 14.07.2000, 2000/02/0154
§ 102 Abs 3 KFG
Die Entscheidung bestimmt, dass auch die Inbetriebnahme eines Handys durch den Lenker während der Fahrt verboten ist.
VwGH 14.07.2000, 2000/02/0154