Zusammenfassung: Der Leitsatz bestimmt, dass sich der Überholende vor Beginn des Überholmanövers vergewissern muss, dass der Überholweg hindernisfrei ist.
BGH 22.02.2000 - VI ZR 92/99
Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 1 StVO; § 5 Abs 2 StVO
Zusammenfassung: Der Leitsatz bestimmt, dass sich der Überholende vor Beginn des Überholmanövers vergewissern muss, dass der Überholweg hindernisfrei ist.
BGH 22.02.2000 - VI ZR 92/99
Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 1 StVO; § 5 Abs 2 StVO