Zusammenfassung: Der Leitsatz befasst sich mit den Voraussetzungen, unter denen ein Träger der Straßenbaulast als Verkehrssicherungspflichtiger eine Verantwortung hinsichtlich der Anbringung von Verkehrszeichen zukommt.
BGH 15.06.2000 - III ZR 302/99
Rechtsgrundlagen: § 839 BGB; § 45 StVO