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§ 839 BGB; § 45 StVO

VerkehrsrechtZVR 2001, 103 Heft 3 v. 1.3.2001

Zusammenfassung: Der Leitsatz befasst sich mit den Voraussetzungen, unter denen ein Träger der Straßenbaulast als Verkehrssicherungspflichtiger eine Verantwortung hinsichtlich der Anbringung von Verkehrszeichen zukommt.

BGH 15.06.2000 - III ZR 302/99

Rechtsgrundlagen: § 839 BGB; § 45 StVO

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