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§ 249 Ba BGB; § 287 ZPO

VerkehrsrechtZVR 2001, 102 Heft 3 v. 1.3.2001

Zusammenfassung: Der Leitsatz bestimmt, dass auch psychisch bedingte Folgewirkungen vom Schädiger zu ersetzen sind.

BGH 15.11.1999 - VI ZR 257/98

Rechtsgrundlagen: § 249 Ba BGB; § 287 ZPO

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