Art 4 Abs 1 7. ZPEMRK; § 269 Abs 1 StGB; § 97 Abs 5 StVO
Die Entscheidung bestimmt, dass die gesonderte Verfolgung nach Missachtung einer Anhalteaufforderung eines Straßenaufsichtsorgans durch das Strafgericht und die Verwaltungsstrafbehörde nicht dem Doppelbestrafungsverbot widerspricht.