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Missachtung einer Anhalteaufforderung kann ohne Verstoß gegen das Doppelbestrafungsverbot vom Strafgericht und der Verwaltungsbehörde verfolgt werden

VerkehrsrechtZVR 2001/21ZVR 2001, 75 - 77 Heft 3 v. 1.3.2001

Art 4 Abs 1 7. ZPEMRK; § 269 Abs 1 StGB; § 97 Abs 5 StVO

Die Entscheidung bestimmt, dass die gesonderte Verfolgung nach Missachtung einer Anhalteaufforderung eines Straßenaufsichtsorgans durch das Strafgericht und die Verwaltungsstrafbehörde nicht dem Doppelbestrafungsverbot widerspricht.

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