§ 1295 ABGB; § 1304 ABGB
Die Entscheidung befasst sich mit der Haftung eines Bauunternehmens für die Beschädigung eines LKWs infolge des Einsturzes einer nicht zur Überführung tauglichen Künettenbrücke, und den im Zuge der Schadensbegrenzung vorgenommenen Sicherungsmaßnahmen entstandenen Schäden.