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Haftung eines Bauunternehmers bei Einsturz einer mangelhaft errichteten Künettenbrücke auch für die bei den Rettungsversuchen entstehenden weiteren Schäden

VerkehrsrechtZVR 2001/16ZVR 2001, 46 - 48 Heft 2 v. 1.2.2001

§ 1295 ABGB; § 1304 ABGB

Die Entscheidung befasst sich mit der Haftung eines Bauunternehmens für die Beschädigung eines LKWs infolge des Einsturzes einer nicht zur Überführung tauglichen Künettenbrücke, und den im Zuge der Schadensbegrenzung vorgenommenen Sicherungsmaßnahmen entstandenen Schäden.

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