Art 139 Abs 1 B-VG; § 34 Abs 1 FSG; § 9 Abs 4 FSG-PV
Die Entscheidung befasst sich mit der Zurückweisung des Individualantrags eines Fahrprüfers zur Überprüfung der Gesetzmäßigkeit des § 9 Abs 4 FSG-PV, BGBl II 1997/321 durch den VfGH, wegen fehlender Ausschöpfung des administrativen Instanzenzuges.