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Schmerzengeldzahlungen sind bei der Prüfung der Nachzahlungspflicht für die Verfahrenshilfe nicht zu berücksichtigen

VerkehrsrechtZVR 2001/10ZVR 2001, 25 - 26 Heft 1 v. 1.1.2001

Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit der Frage, ob bereits erhaltene Schmerzengeldansprüche aufgrund eines sexuellen Missbrauchs für die Beurteilung der Nachzahlungspflicht einer die Verfahrenshilfe genießende Partei zur berücksichtigen sind.

OLG Innsbruck 03.05.2000, 2 R 78/00p

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